PRESSEMITTEILUNG der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Landespolitik

Thema: Versammlungsgesetz

Martin Dulig, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, erklären zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, dass die Rechtsextremisten am 13. Februar durch Dresden marschieren dürfen, folgendes:

Klatsche für Tillich und Martens:

Rechtsextremisten dürfen durch Dresden ziehen. Neues Versammlungsgesetz offensichtlich Schuss in den Ofen.

„Das war ja zu erwarten: Das Dresdner Verwaltungsgericht hat das Aufmarschverbot für die Rechtsextremisten am 13. Februar für unzulässig erklärt. Die Gerichtsentscheidung ist eine heftige Klatsche für Tillich und Martens. Wollten sie uns nicht erklären, dass das neue Versammlungsgesetz wirkungsvoll und juristisch wasserdicht ist? Aber dieses Gesetz ist ganz offensichtlich ein Schuss in den Ofen.
Bei seiner Entscheidung hat sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und die Versammlungsfreiheit bezogen. Die Bedenken der SPD waren also gut begründet. Völlig zu Recht haben wir uns zu Zeiten der Großen Koalition nicht auf dieses wacklige Vorhaben eingelassen.
Aller berechtigten Kritik am stümperhaften Regierungsstil zum Trotz: Nun sind Polizei und Justiz mehr denn je gefordert, Ausschreitungen am 13. Februar zu verhindern. Und alle Demokratinnen und Demokraten sind aufgefordert, Flagge zu zeigen und den Nazis nicht die Straße zu überlassen.“

Arne Grimm
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: 0351 493 5706
Fax: 0351 493 5456
mobil: 0172 351 22 63

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag im Internet unter: www.spd-fraktion-sachsen.de

 
 

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