Martin Dulig, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:
Mehr netto vom Brutto!
SPD-Fraktion fordert paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung in Sachsen
„Nach Willen der SPD-Fraktion sollen die sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr netto vom Brutto erhalten. Dazu wollen wir die paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung in Sachsen einführen. Ungeachtet dessen soll der Buß- und Bettag weiterhin gesetzlicher Feiertag bleiben.
Schon die Einführung der Pflegeversicherung 1995 war mit einem faulen Kompromiss behaftet, der den meisten Deutschen einen Feiertag gekostet hat. Wir Sachsen wollten auf den Buß- und Bettag nicht verzichten, bezahlten dies aber mit der Aufgabe der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen.
Leider ist aus dem Bewusstsein der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschwunden, dass sie in Sachsen einen höheren Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen als im Rest der Republik. 156 Euro kostet einem durchschnittlicher Arbeitnehmer die sächsische Sonderregel im Jahr. Sein Tagesverdienst liegt jedoch bloß bei 130 Euro. Die sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kompensieren den beibehaltenen Feiertag also über Gebühr. Und das schon seit 17 Jahren!
Auch mit Blick auf die Anzahl der Feiertage stellt die Einführung der paritätischen Finanzierung der Pflegeversicherung unter Beibehaltung des Buß- und Bettages kein Problem dar: Nur acht Bundesländern haben weniger gesetzliche Feiertage als Sachsen, die anderen haben gleich viel oder sogar mehr Feiertage.
Die SPD-Fraktion hat daher einen Antrag in den Sächsischen Landtag eingebracht, der die Staatregierung auffordert, eine bundesgesetzliche Regelung herbeizuführen, wodurch die paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung in Sachsen eingeführt wird. Damit auch in Sachsen wieder Gerechtigkeit herrscht!“
Hintergrund
Ab 1. Januar 1995 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Pflegeversicherung. Der bundeseinheitliche Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent; er wird zu gleichen Teilen von den versicherungspflichtig Beschäftigten und ihren Arbeitgebern getragen. Daher zahlen mit Ausnahme von Sachsen die Beschäftigten und die Arbeitgeber je 0,975 Prozent.
Zum Ausgleich der damit verbundenen Belastungen für die Wirtschaft haben alle Länder den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag abgeschafft. Lediglich im Freistaat Sachsen wurde er als gesetzlicher Feiertag nicht abgeschafft. Dafür zahlen die sächsischen Beschäftigten einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet: 1,475 Prozent. Die Arbeitgeber in Sachsen hingegen zahlen weniger als im Rest der Republik, nämlich nur 0,475 Prozent. Der zusätzliche Beitrag, den die sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen, übersteigt die Kosten eines Arbeitstages.
Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung werden am 1. Januar 2013 bundesweit um 0,1 Prozent auf 2,05 Prozent erhöht. Bundesweit liegt der Beitragssatz für Versicherte dann bei 1,025 Prozent und für Arbeitgeber ebenfalls bei 1,025 Prozent. In Sachsen liegt der Beitragssatz dann bei 1,525 Prozent für die Versicherten und bei 0,525 Prozent für die Arbeitgeber.
Arne Grimm
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
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